Grußwort
Grußwort von Bürgermeister Wolfgang Seitz
27.09.2018
Nach Art. 8 und 9 des Bestattungsgesetzes hat die Gemeinde für die Verkehrssicherheit auf dem Friedhof zu sorgen. Aus diesem Grunde findet im Oktober 2018 eine Überprüfung statt.
Bei der Überprüfung wird vor allem die Standfestigkeit der Grabmale begutachtet.
Um besondere Beachtung wird gebeten. Sollte es Beanstandungen geben, werden die Grabbesitzer hiervon im Nachhinein schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass die Gemeinde bei etwaigen Schäden, die durch nicht ordnungsgemäß befestigte Grabmale entstehen, nicht haftet.
Die Haftung liegt in diesem Fall ausschließlich beim Grabbesitzer, der für die Standfestigkeit des Grabmals nach § 24 der Friedhofssatzung stets Sorge zu tragen hat.
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