Neunkirchen Neunkirchen

Wahl der Schöffen für die Jugendgerichte

28.02.2023
Bewerbungen oder Vorschläge sind bis zum Freitag, den 17.03.2023 im Rathaus Bürgstadt, Einwohnermeldeamt abzugeben.

Mit Rundschreiben vom 10. Februar 2023 teilt das Landratsamt Miltenberg mit, dass auch die Schöffen bei den Jugendgerichten neu gewählt werden müssen. Für die Jugendschöffengerichte beim Amtsgericht Obernburg am Main und für die Jugendkammern beim Landgericht Aschaffenburg die für die Jahre 2024 bis 2028 benötigten Hauptjugendschöffen und Ersatzjugendschöffen zu wählen.

Der Markt Bürgstadt und die Gemeinde Neunkirchen werden aufgefordert, für dieses Ehrenamt je einen Mann und eine Frau zu melden.

Es ist wichtig, für das Amt des Jugendschöffen Personen vorzuschlagen, die für diese verantwortungsvolle Tätigkeit auch Interesse haben.

Sie haben selbst die Möglichkeit, sich für das Amt des Jugendschöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Die Bewerbungen oder Vorschläge sind bis zum
Freitag, den 17.03.2023
im Rathaus Bürgstadt, Einwohnermeldeamt abzugeben.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

Bürgstadt, Neunkirchen, im Februar 2023
gez. Grün, Seitz, Bürgermeister

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

Kontakt

Gemeinde Neunkirchen - Verwaltungsgemeinschaft Erftal
Große Maingasse 1
63927 Bürgstadt
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 09371/9738-0

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten im Rathaus Bürgstadt:
Montag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Gerne sind wir nach vorheriger Terminabsprache unter der Tel. 09371/9738- 0
auch in der Zeit von 12.00 Uhr – 13.00 Uhr für Sie da.

Außendienststunden in Neunkirchen und Ortsteilen finden statt am:

Ab 01.01.2019 findet der Außendienst jeweils am 1. Donnerstag im Monat (Sitzungstag) im OT Neunkirchen für eine Stunde statt.

Neunkirchen: 16.00 Uhr - 17.00 (Rathaus)

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